Bis zu 80 % Förderung für Deine neue Wärmepumpe
Berechne in wenigen Schritten Deinen möglichen Zuschuss aus der KfW-Heizungsförderung 458.
- Grundförderung
- 30 %Grundförderung
- Einkommensgrenze
- bis zu 50.000 €Einkommensgrenze
- Zuschuss*
- bis zu 22.400 €Zuschuss*
*Bezogen auf maximal 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit und bei Erfüllung aller Voraussetzungen. Förderbedingungen gültig ab 21.07.2026.
Förderbausteine
So setzt sich Deine Förderung zusammen.
30 % Grundförderung
Die Grundförderung wird für den Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung gewährt.
Für Eigentümer förderfähiger Wohngebäude
+16 % Klimageschwindigkeitsbonus
Für selbstnutzende Eigentümer beim förderfähigen Austausch bestimmter bestehender Heizungsanlagen.
Der Bonus wird ab dem 01.02.2027 erstmals und anschließend halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte reduziert.
Bis zu +40 % Einkommensbonus
Die Höhe richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.
- bis 30.000 €40 %
- bis 40.000 €30 %
- bis 50.000 €10 %
10.000 € Familienzuschlag
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das für den Einkommensbonus relevante Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 €.
Der Zuschlag gilt einmal pro Haushalt und nicht je Kind.
Förderrechner
Dein möglicher Zuschuss – live berechnet.
Für die erste Wohneinheit werden bis zum 31.01.2027 maximal 28.000 € als förderfähige Kosten berücksichtigt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus wurde in dieser Ersteinschätzung nicht berücksichtigt.
Gemeint ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen gemäß den maßgeblichen KfW-Vorgaben – nicht das Bruttoeinkommen.
Dein unverbindlich berechneter Zuschuss
Möglicher Zuschuss 11.200 €, Fördersatz 40 Prozent.
Voraussichtlicher Fördersatz: 40 %
Förderquote
- Zuschuss11.200 €
- Dein Eigenanteil20.800 €
- Davon nicht über den Förderhöchstbetrag berücksichtigt4.000 €
Zusammensetzung
- Grundförderung30 %
- Klimageschwindigkeitsbonusnicht berücksichtigt
- Einkommensbonus10 %
Auf Basis Deiner Angaben werden 28.000 € Deiner Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt. Deine mögliche Förderung setzt sich aus 30 % Grundförderung und 10 % Einkommensbonus zusammen. Daraus ergibt sich ein Fördersatz von 40 % und ein möglicher Zuschuss von 11.200 €.
Der Förderrechner bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage der veröffentlichten KfW-Eckpunkte für Förderanträge ab dem 21.07.2026. Er stellt keine Förderberatung, Rechtsberatung oder Förderzusage dar. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen der KfW. Vor der Antragstellung und Beauftragung müssen die jeweils gültigen Verfahrensvorgaben geprüft werden.
Förderbeispiele
Grundförderung
- Investition
- 28.000 €
- Förderquote
- 30 %
- Zuschuss
- 8.400 €
Grundförderung + Klimabonus
- Investition
- 28.000 €
- Förderquote
- 46 %
- Zuschuss
- 12.880 €
Maximale Förderung
- Investition
- mindestens 28.000 €
- Förderquote
- bis zu 80 %
- Zuschuss
- bis zu 22.400 €
Frühzeitige Planung kann sich lohnen
Der Förderhöchstbetrag und der Klimageschwindigkeitsbonus sollen ab 2027 schrittweise sinken.
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)
- bis 31.01.2027: max. 28.000 € förderfähige Kosten
- ab 01.02.2027: 27.250 € (−750 €)
- danach halbjährlich: jeweils weitere −750 €
Klimageschwindigkeitsbonus
- bis 31.01.2027: 16 %
- ab 01.02.2027: 12 %
- ab 01.08.2027: 8 %
- ab 01.02.2028: 4 %
- ab 01.08.2028: entfällt
Der Rechner verwendet die Konditionen für Anträge ab dem 21.07.2026 bis einschließlich 31.01.2027.
Lass Deine tatsächliche Förderung prüfen
Wir prüfen Deine Ausgangssituation, die technische Förderfähigkeit und die möglichen Bonuskomponenten – persönlich und nachvollziehbar.
Unverbindlich · Persönliche Beratung · Keine automatische Antragstellung